Elena Jeuschede, Fachanwältin und Mediatorin

Kosten

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzt von Anfang an eine gute Kostentransparenz voraus. Insofern ist eine vorherige Aufklärung über die anfallenden Kosten für mich eine Selbstverständlichkeit.

Paragraph-Symbol, Justicia-Skulptur und Tafel mit Kreideaufschrift 'Rechtsgebiete'

Anwaltskosten

Jede anwaltliche Tätigkeit ist kostenpflichtig und wird regelmäßig nach den Gebührensätzen des Rechtsanwalts­vergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Die konkreten Gebühren haben sich nach dem Verfahrenswert zu richten und sind je nach Angelegenheit gesetzlich unterschiedlich hoch geregelt. Im Einzelfall können wir auch eine Vergütungs­vereinbarung schließen und die Kosten nach Aufwand festlegen.

Bitte sprechen Sie mich an und stellen Ihre konkreten Fragen. Ich kläre gerne weiter auf und nenne konkrete Beträge. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kosten einer Erstberatung

Scheuen Sie nicht eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um sich einen ersten umfassenden Überblick über Ihre juristische Situation und die damit verbundenen Ansprüche, Recht und Pflichten zu verschaffen.

„Ich nehme Dir die Kinder weg!“
„Im Wechselmodell muss kein Kindesunterhalt gezahlt werden!“
„Bei der Trennung muss das Haus verkauft werden!“

sind gern benutzte Unwahrheiten, die regelmäßig genutzt werden, um Angst und Schrecken zu verbreiten und Existenzängste zu schüren. Dagegen können wir etwas tun! In einem Erstgespräch werden alle rechtlichen Möglichkeiten juristisch sachgerecht aufgezeigt und erläutert. Das hilft regelmäßig sehr und wirkt entlastend. So gewinnen Sie Klarheit und können sich korrekt positionieren.

Eine Erstberatung ist im Rechtsanwalts­gebührengesetz (RVG) geregelt und darf mit maximal bis 190,00 € zzgl. UmSt (36,10 €) also 226,10 € in Rechnung gestellt werden. (Dabei sind keine Berechnungen als Anwaltstätigkeit enthalten.)

Das ist in der Regel gut investiertes Geld. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und unterstütze Sie gerne bei der Rechtsfindung.

Staatliche Unterstützung

Für Mandanten mit geringen Einkünften und ohne Vermögen bietet der Staat folgende finanzielle Unterstützung an:

  1. für Beratung / außergerichtliche Vertretung
    Beratungshilfe
    gemäß dem Beratungshilfegesetz (BerHG)
    Formular zum Download
  2. für gerichtliche Vertretung
    Verfahrenskostenhilfe
    gemäß der Regelungen im FamFG/ ZPO
    Formular zum Download

Mediationskosten

Die Kosten für Mediations­sitzungen betragen pro Stunde 100,00 € zzgl. UmSt. Abgerechnet werden die Sitzungsminuten sowie die angefallenen Minuten für die notwendigen Vor- und Nachbereitungen der Sitzungen. Wie viele Sitzungen notwendig sind, entscheidet sich anhand der von Ihnen zu behandelnden Themenanzahl und kann individuell abweichen.

Bitte sprechen Sie mich an. Nur so können wir gemeinsam sondieren, wie Ihre Mediation zu gestalten ist und die Kosten abschätzen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.